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Unwetter in Ludwigsburg: Baum auf dem Auto – Wer zahlt den Schaden?

28. August 2026 – Morgens, 8:30 Uhr: Das Telefon klingelt. Die ersten betroffenen Kunden rufen an, die Stimme noch voller Schreck. Heftige Sturmböen und Unwetter sind über die Region gezogen und haben deutliche Spuren hinterlassen.

Bei den anschließenden Begutachtungen vor Ort bot sich ein ernüchterndes Bild: Abgeknickte Äste, umgestürzte Bäume und teils erhebliche Schäden an Dächern, Scheiben und Karosserien. In solchen Momenten steht vor allem eine Frage sofort im Raum: Wer übernimmt eigentlich die Kosten?

Baum auf dem Auto: Greift die Teilkasko oder Vollkasko?

Viele Fahrzeughalter wissen, dass Hagel- und elementare Sturmschäden über die Teilkaskoversicherung abgewickelt werden. Doch wie sieht die Lage aus, wenn ein Baum oder schwere Äste auf das Fahrzeug stürzen?

Hierbei kommt es auf wesentliche Details an:

1. Die Windstärke (In der Regel ab Windstärke 8)

Viele Versicherungen verlangen in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGB), dass zum Schadenzeitpunkt mindestens Windstärke 8 (ab ca. 62 km/h) geherrscht hat, um von einem Sturmschaden auszugehen. Die Versicherer prüfen dies meist anhand amtlicher Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD).

Wichtig zu wissen: Diese strenge Grenze gilt nicht für jeden Vertrag. Einige Versicherer verzichten in modernen Tarifen auf die starre Windstärke-8-Klausel und regulieren Sturmschäden bereits bei geringeren Windstärken. Ein Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen lohnt sich daher immer.

2. Direkter Treffer vs. Kollision

  • Teilkasko zahlt: Wenn der Baum oder Ast unmittelbar während des Unwetters auf das parkende oder fahrende Fahrzeug stürzt.
  • Vollkasko erforderlich: Wenn der Baum bereits auf der Fahrbahn lag und man nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte. Verkehrsrechtlich gilt dies als Kollisionsunfall.

3. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

War der betroffene Baum bereits vor dem Unwetter erkennbar morsch, krank oder instabil? In diesem Fall könnte der Baumbesitzer (z. B. eine Privatperson oder die Kommune) seine Sorgfaltspflicht verletzt haben. Dann haftet unter Umständen die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers, wodurch die eigene Kaskoversicherung und eine Selbstbeteiligung unberührt bleiben.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

  1. Sicherheit geht vor: Gefahrenbereiche meiden und keine unnötigen Risiken bei herabhängenden Ästen eingehen.
  2. Schäden lückenlos dokumentieren: Machen Sie aussagekräftige Fotos vom Fahrzeug, dem Baum und der gesamten Umgebung aus verschiedenen Blickwinkeln.
  3. Versicherung informieren: Den Schaden zeitnah der eigenen Kaskoversicherung melden.
  4. Unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen: Um sicherzugehen, dass alle sichtbaren und verdeckten Schäden sowie die Reparaturkosten vollständig und neutral erfasst werden.

Ein großes Dankeschön an unsere Einsatzkräfte

Trotz der vielen Sachschäden gibt es heute vor allem eines zu betonen: Ein riesiges Dankeschön gilt der Feuerwehr Ludwigsburg und allen beteiligten Rettungsdiensten!

Ihr unermüdlicher Einsatz, das schnelle Räumen von Straßen und die hochprofessionelle Arbeit unter schwierigen Bedingungen haben Schlimmeres verhindert und für Sicherheit in unserer Stadt gesorgt. Vielen Dank für dieses Engagement!

Haben Sie Sturmschäden an Ihrem Fahrzeug oder benötigen Sie Unterstützung bei der Schadengutachtenerstellung? Wir stehen Ihnen zur Seite – schnell, unabhängig und kompetent.

Ihr KFZ-Gutachter Horizon

Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik & Schadengutachten in Ludwigsburg